IG Wiebachtal - Chronik
Neue Regelung für das Reiten im Wald
Radevormwald, 05. Januar 2018
Des einen Freud‘, des anderen Leid‘ – was bislang vielerorts stillschweigend und häufig auch zähneknirschend geduldet wurde, ist seit dem 1. Januar 2018 durch das neue Landesnaturschutzgesetz nunmehr auch offiziell erlaubt: das Reiten im Wald.
Pferdesportverbände haben sich seit Jahren dafür eingesetzt, Waldbesitzer und Forstämter sehen dies eher kritisch. Allerdings ist das Reiten nur auf befestigten
Waldwirtschaftswegen und auf sog. „naturfesten“ Wegen erlaubt. Das Reiten außerhalb befestigter Wege - also "querwaldein " - im Naturschutzgebiet ist nach wie vor verboten, ebenso wie in
Landschaftsschutzgebieten, geschützten Biotopen oder aber innerhalb von geschützten Landschaftsbestandteilen. Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften zum Reiten können mit Geldbußen geahndet
werden. .
In wieweit reine Wanderwege als „naturfest“ angesehen werden, ist nicht eindeutig geregelt, was die mancherorts konfliktträchtige Situation zwischen Wanderern,
Mountainbikern und Reitern im Wald nicht gerade entschärft.
Sabine Fuchs