IG Wiebachtal - Chronik

Neue Wanderverordnung verärgert Wandervereine

 

Radevormwald, 30. April.2018

   

Naturschutz vom Schreibtisch aus

Eine neue Genehmigungsvorschrift des Rheinisch-Bergischen Kreises sorgt derzeit für großen Unmut bei den Wandervereinen:
 

  • geführte Wanderungen mit bis zu zehn Teilnehmern müssen beim Amt für Artenschutz des Kreises angezeigt werden
     
  • für Wanderungen mit elf bis 20 Teilnehmern besteht Meldepflicht beim Amt für Planung und Landschaftsschutz sowie bei den Verantwortlichen für den Artenschutz des Kreises.
    Allerdings müssen die Wanderführer einen „Fachkundenachweis für aus- oder fortgebildete Naturführer“ vorlegen, welcher durch eine Aus- oder Fortbildung zum Naturführer erworben werden kann,

     
  • wenn die geführte Gruppe größer ist als 20 Personen, bedarf es künftig weiterhin einer formalen und kostspieligen Genehmigung durch die Naturschutzbehörde beim Kreis (wie gehabt),
     
  • grundsätzlich nicht mehr genehmigungsfähig sind Wanderveranstaltungen mit mehr als 40 Teilnehmern, wenn diese durch ein Naturschutzgebiet führen

 

Darüber hinaus muß Wanderern vor jeder Wanderung ein Flyer mit „Verhaltensregelungen beim Wandern in Naturschutzgebieten“ ausgehändigt werden!

Diese Regelung betrifft im Übrigen auch Kindergärten und Schulklassen, die bspw. mit dem Förster unterwegs sind – insbesondere wenn es mehr als 20 Kinder sind …

 

Wenn die Genehmigungsvorschrift des Rheinisch-Bergischen Kreises künftig auch für den Oberbergischen Kreis gelten sollte, werden wir unsere beliebten Exkursionen zu naturkundlichen oder kulturhistorischen Themen leider nicht mehr in der bisherigen Form anbieten können – auch wenn sich uns nicht erschließt, welchen Schaden unsere Wanderer verursachen sollten, der nicht längst durch forstliche Aktivitäten im NSG entstanden sind!

 

Klar ist ein weiteres Mal: vom Schreibtisch aus lässt sich Natur nicht schützen, wohl aber ein gehöriger Flurschaden bei ehrenamtlichen Aktiven anrichten!

(Zitat nach Guido Wagner, Kölner Stadtanzeiger vom 28.04.2018, dem wir uns gerne anschließen)

 

Sabine Fuchs

 

Den Artikel aus dem Kölner Stadtanzeiger vom 28.04.2018 können Sie übrigens hier nachlesen:

28.04.2018, Guido Wagner:  "Enge Vorschriften für Wanderungen", Kölner Stadtanzeiger