IG Wiebachtal - Chronik
Petition zum Bundeswaldgesetz
Wälder sind keine Holzfabriken!
Die BundesBürgerInitiative WaldSchutz (BBIWS), ein Zusammenschluss von Bürgerinitiativen aus ganz Deutschland, kämpft gegen die zunehmende Ausbeutung unserer Wälder.
Sie fordert ein verbessertes Bundeswaldgesetz und neue verbindliche Leitlinien für die Forstwirtschaft (sogenannte „Gute fachlichen Praxis“).
Zum Hintergrund der Petition (zitiert aus der BBIWS)
"Das aktuelle Bundeswaldgesetz steckt voller Schlupflöcher, Uneindeutigkeiten und Ausnahmeregelungen. Vielerorts wurde der Holzeinschlag massiv erhöht. Es verschwinden immer mehr alte Bäume. Tonnenschwere Maschinen greifen brutal das ganze Jahr über ohne Rücksicht auf die gesetzlichen Brut- und Schonzeiten in die Wälder ein. Waldböden, Wege und Wegränder werden zerstört. Es werden auf der Fläche in kurzer Zeit zu viele Bäume gefällt, so dass das schützende Kronendach des Waldes aufreißt, der Boden austrocknet und das im Klimawandel überlebenswichtige feucht-kühle Waldklima schwindet.
Das aktuelle Bundeswaldgesetz erlaubt zu häufig die Fällung und Rodung des Waldes für wirtschaftliche Interessen - wie das Beispiel des Hambacher Forstes zeigt. Trotz behaupteter „Nachhaltigkeit“ zieht seit Jahren eine hochtechnisierte Holz- und Forstindustrie in unsere Wälder ein. Die Forstämter wurden seit 2004 zu Forstbetrieben umgebaut, die gewinnorientiert arbeiten sollen. Wir Bürger wollen nicht länger tatenlos zusehen, wie aus Profitgründen immer mehr Holz geerntet wird.
Der Wald wird immer mehr zum Holzacker und erleidet ein ähnliches Schicksal wie die ausgeräumten Flächen (Agrarwüsten) in der Landwirtschaft. Er wird vielen bedrohten Tieren und Pflanzen keinen Lebensraum und uns keine Erholung mehr bieten. Holz wird in großen Mengen in die ganze Welt verkauft. Aber der ökologische Preis dafür ist viel zu hoch!"
Weiter bedarf es dringend einer Definition der „Guten fachlichen Praxis“ in der Forstwirtschaft!
Diese Standards gehören ins Bundeswaldgesetz (zitiert aus der BBIWS):
1. Entwicklung von Waldbeständen in naturnaher Baumartenmischung, standörtlich orientiert an der jeweiligen potenziellen natürlichen Vegetation – in Deutschland sind dies auf der überwiegenden Waldfläche Buchen- und Buchenmischwälder. Fremdländische/ nicht standortheimische Baumarten dürfen einen Flächenanteil von einem Fünftel nicht überschreiten. In Beständen, in denen fremdländische/ nicht standortheimische Baumarten aktuell vorherrschen, sind deren Anteile langfristig auf einen Anteil von max. einem Fünftel zurückzubauen.
2. Es sind generell Bewirtschaftungsformen zu wählen, die vorratsreiche Bestände sowie die natürlichen Prozesse und ökologischen Funktionen des Waldes fördern und stärken. Dabei sollen sich die Zielvorräte pro Hektar je nach Standort an den Vorräten natürlicher Wälder orientieren (Empfehlung 500-550 Vfm/ha). Naturnaher Bürgerwald hat Vorrang vor wirtschaftlichen Zielen - so hat es das Bundesverfassungsgericht bereits bestätigt.
3. Generelles Verbot von Kahlschlägen oder kahlschlagähnlichen Eingriffen über 0,3 ha, Verbot der Absenkung des Bestandsvorrates auf weniger als 70 von 100 des standörtlich möglichen Holzvorrats der jeweiligen potenziellen natürlichen Waldgesellschaft.
4. Vorrang der Naturverjüngung, die ohne künstliche Wildschutzmaßnahmen gesichert sein muss, Zulassen natürlicher Pionierbaumarten, Integration sukzessiver Elemente (Vorwald- und Zerfallsstadien).
5. Schonender Umgang mit dem Waldboden, Verbot der Bodenbearbeitung und - schädigung. Rückegassen sind so zu legen, dass eine insgesamt nur minimale Bodenverdichtung gewährleistet ist und höchstens 10 % der Waldbodenfläche für Infrastruktur genutzt werden.
6. Vermeidung von Bodenschäden durch Einstellen der Holzerntemaßnahmen bei ungünstigen Bodenverhältnissen, wie z.B. durchweichten Böden
7. Generelles Verbot des Pestizid- und Düngereinsatzes, Ausnahmen nur nach strengen Prüfkriterien; Verbot gentechnisch veränderter Organismen.
8. Erhalt, Sicherung und dauerhafte Förderung hinreichend großer Anteile von Altholzinseln, Totholz und Habitat-Einzelbäumen (wissenschaftsbasierte Richtwerte: Mindestens 10 (dauerhaft markierte) Biotopbäume ab Stammdurchmesse 40 cm pro Hektar, 30 – 40 m³ Totholz pro Hektar).
9. Förderung eines extrem schonenden Umgangs mit dem Wald unter Berücksichtigung geltender Naturschutzvorgaben zur Eindämmung der Schäden an Vegetation und Böden für alle Waldbesitzer.
10. Einhaltung eines strikten Bewirtschaftungsverbots in der Brut- und Setzzeit der Tiere und konsequenter Schutz von Horst- und Höhlenbäumen.
11. Schutz aller Saum- und Sonderbiotope (Quellen, blockreiche Standorte etc.) nach Maßgabe eines zu erstellenden Waldbiotopkatasters.
12. Ausbringungsverbot gentechnisch veränderter Baumarten in allen Waldbesitzarten.
Den Link zur Petition finden Sie hier:
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Sabine Fuchs