IG Wiebachtal - Chronik
Neue Wanderverordnung verärgert Wandervereine
Radevormwald, 30. April.2018
Naturschutz vom Schreibtisch aus
Eine neue Genehmigungsvorschrift des
Rheinisch-Bergischen Kreises sorgt derzeit für großen Unmut bei den Wandervereinen:
- geführte Wanderungen mit bis zu zehn Teilnehmern müssen beim Amt für
Artenschutz des Kreises angezeigt werden
- für Wanderungen mit elf bis 20 Teilnehmern besteht Meldepflicht beim Amt für Planung und Landschaftsschutz sowie bei
den Verantwortlichen für den Artenschutz des Kreises.
Allerdings müssen die Wanderführer einen „Fachkundenachweis für aus- oder fortgebildete Naturführer“ vorlegen, welcher durch eine Aus- oder Fortbildung zum Naturführer erworben werden kann,
- wenn die geführte Gruppe größer ist als 20 Personen, bedarf es künftig weiterhin einer formalen und kostspieligen
Genehmigung durch die Naturschutzbehörde beim Kreis (wie gehabt),
- grundsätzlich nicht mehr genehmigungsfähig sind Wanderveranstaltungen mit mehr als 40 Teilnehmern, wenn diese durch ein Naturschutzgebiet führen
Darüber hinaus muß Wanderern vor jeder Wanderung ein Flyer mit „Verhaltensregelungen beim Wandern in Naturschutzgebieten“ ausgehändigt werden!
Diese Regelung betrifft im Übrigen auch Kindergärten und Schulklassen, die bspw. mit dem Förster unterwegs sind – insbesondere wenn es mehr als 20 Kinder sind …
Wenn die Genehmigungsvorschrift des Rheinisch-Bergischen Kreises künftig auch für den Oberbergischen Kreis gelten sollte, werden wir unsere beliebten Exkursionen zu naturkundlichen oder kulturhistorischen Themen leider nicht mehr in der bisherigen Form anbieten können – auch wenn sich uns nicht erschließt, welchen Schaden unsere Wanderer verursachen sollten, der nicht längst durch forstliche Aktivitäten im NSG entstanden sind!
Klar ist ein weiteres Mal: vom Schreibtisch aus lässt sich Natur nicht schützen, wohl aber ein gehöriger Flurschaden bei ehrenamtlichen Aktiven anrichten!
(Zitat nach Guido Wagner, Kölner Stadtanzeiger vom 28.04.2018, dem wir uns gerne anschließen)
Sabine Fuchs
Den Artikel aus dem Kölner Stadtanzeiger vom 28.04.2018 können Sie übrigens hier nachlesen:
28.04.2018, Guido Wagner: "Enge Vorschriften für Wanderungen", Kölner Stadtanzeiger