IG Wiebachtal - Chronik

Ortsbegehung mit dem Regionalforstamt Bergisches Land

Radevormwald, 15. Juli 2016

 

Wie in unserem letzten Gespräch mit dem Leiter des Regionalforstamtes Bergisches Land am 02. Juni 2016 vereinbart, fand heute die geplante Begehung mit dem Fachgebietsleiter Hoheit vor Ort statt.

 

Dabei ging es um die Begutachtung und Prüfung potentieller Verstöße des Waldeigentümers gegen die NSG-VO aber auch gegen Landesforst- und Bundeswaldgesetz, im Speziellen um die Verbote:

  • Quellen, Quellsümpfe sowie Auwälder oder deren Umgebung erheblich oder nachhaltig zu beeinträchtigen oder zu zerstören
  • die Bodenerosion zu fördern
  • Erstaufforstungen vorzunehmen
  • über 0,3 ha große Kahlhiebe vorzunehmen
  • Wiederaufforstung mit Nadelbäumen vorzunehmen
  • den Anteil der von Natur aus heimischen Laubholzbaumarten aktiv durch forstliche Maßnahmen zu verringern,
  • sowie um die Pflicht, gem. Landesforstgesetz, Kahlflächen und stark verlichtete Waldbestände innerhalb von zwei Jahren wieder aufzuforsten oder zu ergänzen.

Die Verstöße gegen die 'gute fachliche Praxis' wurden ebenfalls angesprochen, werden jedoch seitens des Forstamtes nicht weiter verfolgt.

 

Insbesondere zu den nicht genehmigten Erstaufforstungen, sowie den Wiederaufforstungen von Nadelbäumen im Laubwaldbestand wird es nun eines Anhörung des Waldeigentümers geben.

 

Verständlicherweise sind wir mehr als verärgert, dass zu den o.g. Punkten, die wir seit Jahren gegenüber dem Forstamt und der Unteren Landschaftsbehörde anmahnen, dokumentieren und verschriftlichen, in der Vergangenheit keine Stellung bezogen wurde. Erst auf wiederholte Hinweise und Anzeigen hin, wurde die Forstbehörde nun tätig.

 

Mehr als erstaunt sind wir, dass der Eigentümer, der seiner Verpflichtung zur Wiederaufforstung innerhalb von 2 Jahren an diversen Stellen im NSG nicht nachgekommen ist, vor der Ortsbegehung auf einer Kahlschlagfläche nunmehr eine Hand voll Douglasien gesetzt hat. Das lässt ja allerhand an Spekulationen zu ...

 

Insgesamt hätten wir an dieser Stelle eine frühere Besichtigung der Situation sehr begrüßt, denn in der aktuellen Vegetationsphase von Farn und Riesenspringkraut ist eine objektive Bewertung von Aufforstungsmaßnahmen nicht wirklich sinnvoll. Wir werden die Situation in der kommenden vegetationsfreien Periode weiter beobachten.

 

Sabine Fuchs

 

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